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Neue Regelungen in der Rettungsstelle

03.05.2017, Strausberg / Wriezen


Notfall oder nicht?
Neue Regelung erhöht den Druck auf die Rettungsstellen

Lange Wartezeiten in der Rettungsstelle? Vom 1. April an sollte sich das grundlegend ändern. Gesetzliche Krankenversicherung und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf eine Regelung geeinigt, die hier Abhilfe schaffen soll. Leider entschieden sie über die Köpfe der Krankenhausvertreter hinweg und verschlimmerten damit die Lage auch für das Krankenhaus Märkisch-Oderland, seine Rettungsstellen in Strausberg und Wriezen und damit auch für die Patienten.

Beschlossen wurde, dass nur noch Notfälle in den Rettungsstellen behandelt werden. Der diensthabende Arzt muss entscheiden, wer stationär aufgenommen, in der Notaufnahme behandelt oder zum Hausarzt bzw. zur nächstliegenden kassenärztlichen Bereitschaftspraxis geschickt werden soll. Für diese Diagnose hat er rund zwei Minuten Zeit. Zwei Minuten, die dem medizinischen Personal bleiben, um sich den Patienten genau anzuschauen und eine fundierte und rechtssichere Entscheidung zu treffen. Für Patienten, die zur Erstvorstellung nach einem Arbeitsunfall in die Rettungsstelle kommen, gilt die Regelung allerdings nicht.

„In so kurzer Zeit kann der Patient dem Arzt ja kaum erklären, welche Beschwerden er hat. Ohne entsprechende Diagnostik, die natürlich ebenfalls deutlich länger dauert, wird kein Arzt einen Patienten wegschicken. Das wäre fahrlässig. Hinter scheinbar leichten Beschwerden kann sich schließlich auch eine ernsthafte Erkrankung verstecken“, sagte Dr. med. Steffen König, Chefarzt der Klinik für Unfall- und wiederherstellende Chirurgie.

Die so genannte Abklärungspauschale beträgt übrigens sage und schreibe 4,74 Euro.

Krankenkassen und KBV waren der Meinung, dass zu viele Patienten, die in die Rettungsstellen kommen, nur leicht erkrankt sind und nicht in eine Notaufnahme gehören. Das verursache die langen Wartezeiten und es fehle die Zeit für die echten Notfälle. Das stimmt durchaus und wird auch in den Krankenhäusern so gesehen. „Doch die seit dem 1. April geltende Regelung wird das Problem nicht lösen. Sie beseitigt nicht den Hauptgrund für den Ansturm auf die Rettungsstellen“, sagt Angela Krug, Geschäftsführerin des Krankenhauses MOL. Die Verantwortung für die ambulante ärztliche Versorgung liege klar geregelt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. „Sie haben den so genannten Sicherstellungsauftrag dafür. Sie müssen auch in Sprechstunden freien Zeiten dafür sorgen, dass Patienten einen Arzt in ihrer Nähe finden und dafür zum Beispiel einen Bereitschaftsdienst organisieren. Das gelingt ihnen vor allem in ländlichen Regionen immer weniger. Das Krankenhaus füllt diese Lücke.“

Um bei der großen Anzahl an Patienten vor allem für die schwereren Fälle die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, arbeiten die Rettungsstellen des Krankenhauses MOL schon seit längerer Zeit nach dem so genannten Triage-System. Damit kann die Behandlungsdringlichkeit aller neuen Patienten standardisiert eingeschätzt werden. Ein entsprechender Farbcode zeigt an, ob z.B. unmittelbare Lebensgefahr besteht (rot) oder es sich um eine leichte Erkrankung handelt (blau). Insgesamt gibt es fünf Dringlichkeitsstufen. Ist bereits ein Facharzt in der Rettungsstelle, werden scheinbar leicht Erkrankte von ihm sofort angesehen und er entscheidet, ob derjenige bleiben sollte oder an einen ambulanten Arzt weiterverwiesen werden kann.

Tagsüber ist das Weiterleiten von Patienten an die ambulanten Mediziner der nahe gelegenen Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums kein Problem. Am Wochenende und am Abend dagegen müssen die Patienten sich an die Kassenärztlichen Bereitschaftspraxen wenden oder die Telefonnummer 116 117 wählen. Die nächstgelegenen Bereitschaftspraxen befinden sich allerdings in Rüdersdorf und Eberswalde. Das ist für Menschen, die krank sind, nicht gerade „um die Ecke“.

Die Geschäftsführung des Krankenhauses Märkisch-Oderland hat sich mehrfach vergeblich für eine Verbesserung dieser Situation eingesetzt. Leider hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg kein Interesse daran, in Strausberg oder Wriezen eine Bereitschaftspraxis einzurichten. Sie steht auf dem Standpunkt, dass sich diese nicht rechnen würden.

Dr. König, sagt dazu: „Wer fragt eigentlich, ob das Verweisen der Patienten nach Rüdersdorf oder Eberswalde zumutbar ist?“ Er versichert, es gelte daher weiterhin: Es wird niemand in Wriezen oder Strausberg weggeschickt, ohne vorher angesehen zu werden!
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