Besuchszeiten
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besuchende,
laut gesetzlicher Bestimmung (Infektionsschutzgesetz §28b) dürfen Patientenbesuche nur:
Des Weiteren als hausinterne Regelung gilt:
Bitte legen Sie ihr negatives Testergebnis an der Rezeption vor.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team des Krankenhaus Märkisch-Oderland